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Zurück SOLAS und VGM – Sicher durch den Vorschriftendschungel

SOLAS und VGM: Unsere Experten sorgen dafür, dass für Ihren Seefrachttransport alle relevanten Informationen bereitgestellt sind, bevor der Container das Hafenterminal erreicht.

Als Folge einer Reihe schwerer Unfälle, die mit ungenauen Gewichtsangaben des Schiffscontainers zusammenhingen, hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) im Rahmen des Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (International Convention for the Safety of Life at Sea, kurz SOLAS) Regeln verabschiedet, um sicherzustellen, dass verlässliche Gewichte von Containern bereitgestellt werden.

Seit 2016 müssen Verlader nach diesen Regeln dem Carrier vor Verladung eines gepackten Containers das verifizierte Bruttogewicht (Verified Gross Mass – VGM) melden – also das Gewicht inklusive Verpackungs- und Sicherungsmaterial sowie das Leergewicht des Containers.

Sie können auf Ihre Sendung zugreifen und die VGM-Details an Kühne+Nagel übermitteln, indem Sie den Link oder QR-Code auf Ihrer Buchungsbestätigung verwenden.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem VGM-Guide.

Auf der ganzen Welt gibt es unterschiedliche Umsetzungsrichtlinien und Vorschriften:

Weitere Informationen haben wir in unseren Fragen & Antworten für Sie zusammengetragen.


Allgemeine Informationen

Das Internationale Übereinkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) wurde 1914 als Reaktion auf den Untergang der Titanic im Jahr 1912 eingeführt. Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) verantwortet SOLAS seit 1948.

VGM steht für Verified Gross Mass und bezieht sich auf die verifizierte Bruttomasse. Das ist das Gesamtgewicht der Ladung (Ladungsgewicht, Pack- und Sicherungsmaterial sowie Leergewicht des Containers).

Seit 2016 ist der Verlader (also derjenige, der als Versender auf dem Bill of Lading/Seefrachtbrief angegeben ist) ist dafür verantwortlich, der Reederei das verifizierte Bruttogewicht zusammen mit einer Unterschrift (kann elektronisch sein), die die für das deklarierte Gewicht verantwortliche Person identifiziert, rechtzeitig vor Beladen des Schiffes und/oder vor dem Transport zum Seefrachtterminal zu liefern.

Alle Länder, die Mitglied der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) oder einer Organisation der Vereinten Nationen sind, haben VGM implementiert. Einige Länder haben diese Regel automatisch als nationale Regel oder Gesetz übernommen, während andere zusätzliche Anforderungen stellten.

Diese Anforderung wurde als notwendig erachtet, um sicherzustellen, dass die Verlader dem Carrier aus Sicherheitsgründen das genaue und zuverlässige Gesamtgewicht des Containers zur Verfügung stellen. Viele Unfälle, bei denen Menschen verletzt und Vermögenswerte beschädigt wurden, sind auf ungenaue Gewichtsangaben zurückzuführen.

Nach den SOLAS-Anforderungen ist der im Konnossement genannte Befrachter die Partei, die dafür verantwortlich ist, dem Verfrachter („Kapitän“) und dem Betreiber des Terminals („Vertreter des Terminals“) die verifizierte Bruttomasse eines gepackten Containers zur Verfügung zu stellen.

Ein schiffsbuchender Verfrachter bzw. ein Reeder ohne Schiff (wie Kühne+Nagel) ist der Befrachter gegenüber dem Seefrachtführer und daher verantwortlich für die Meldung der VGM an den Carrier – auf der Grundlage der vom Verlader erhaltenen VGM.

Gewichtsmessung

Zwei Wiegemethoden sind zulässig:

  • Methode 1: Nach Abschluss des Packens und Versiegelns eines Containers kann der Befrachter den gepackten Container wiegen oder durch einen Dritten wiegen lassen.
  • Methode 2: Der Befrachter oder, auf Anordnung des Befrachters, ein Dritter kann alle Packstücke und Ladungsteile, einschließlich Pack- und Sicherungsmaterial, wiegen und die Eigenmasse des Containers zur Summe der Einzelmasse des Containerinhalts addieren. 

Weitere Informationen und Erklärungen dazu finden Sie auf der WSC-Website (World Shipping Council). 

Das Leergewicht des Containers ist auf der Tür des Containers angegeben. Einige Reedereien stellen auf ihren Websites Informationen zum Containergewicht zur Verfügung. Infolge von Reparaturen am Container, nassen Holzböden oder aus anderen Gründen kann das tatsächliche Container-Leergewicht variieren.

Rechtlich gesehen kann der Container am Terminal gewogen werden. Allerdings verfügen nicht alle Terminals über die Infrastruktur, um diese Dienstleistung zu erbringen. Das Wiegen des Containers im Hafen kann daher zu erheblicher Überlastung und Verzögerungen führen.

Anforderungen

Die erforderlichen Datenelemente, die der Befrachter Kühne+Nagel zur Verfügung stellen muss:

  1. VGM pro Container;
  2. Unterschrift (Name in Großbuchstaben für EDI) der bevollmächtigten Person, die das Gewicht und die Firmenangaben erklärt; und
  3. Zusätzliche Informationen und/oder Dokumente, falls von den zuständigen staatlichen (Regierungs-)Behörden gefordert.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen,die für jeden Hafen und/oder jede Umschlaganlage vorliegen, können die genauen Fristen für die VGM-Angaben variieren. Diese werden daher separat von unseren lokalen Ansprechpartnern kommuniziert. Sie erhalten die Fristen für die Abgabe der VGM-Daten zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung.

Kühne+Nagel überwacht den Status der VGM-Daten permanent, sodass es nicht zu einem Ladeverbot kommt. Liegen Ihre VGM-Daten nicht rechtzeitig vor, wird einer unserer Seefracht-Experten Sie kontaktieren.

Der Verfrachter und der Terminalbetreiber dürfen einen gepackten Container nur dann an Bord eines Schiffes verladen, wenn die VGM-Daten für diesen Container vorliegen.

Verantwortlichkeiten und Datenschutz

Wenn wir als Kontraktlogistiker auftreten und den Container im Namen und im Auftrag des Befrachters beladen und wiegen, ist der im Konnossement (Carrier B/L) oder Seefrachtbrief (SWB) genannte Befrachter für die Meldung der VGM an den Carrier verantwortlich und haftbar. Wir begrenzen unsere Haftung gegenüber dem Befrachter auf der Grundlage seiner Geschäftsbedingungen und/oder eines gesondert vereinbarten Kundenvertrags.

Regierungsstellen/Behörden, wie die Coast Guard in den Vereinigten Staaten oder die Maritime & Coastguard in Großbritannien, sind dafür verantwortlich, dass die Befrachter die Anforderungen erfüllen.

Für Sendungen aus italienischen Häfen muss der Befrachter zusätzliche Kontaktinformationen angeben, indem er die Felder „Telefon“ und „E-Mail“ in unserem Portal ausfüllt. Wenn zusätzlich Methode 1 (Wiegen) gewählt wird, muss der Absender die ID der Waage, die für das Wiegen verwendet wird, in das Feld „Waage“ eintragen.