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Zurück Ihre einfache Brexit-Lösung für die Zollabfertigung

Das Vereinigte Königreich hat die EU am 31. Januar 2020 offiziell verlassen. Mit dem Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2020 wurden Zollformalitäten obligatorisch. Unabhängig von den Bestimmungen des Handels- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich sind für alle Waren, die die Grenzen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich überschreiten, Zollformalitäten erforderlich.

Machen Sie Ihre Zollabfertigung zu einem nahtlosen Erlebnis für Sie

Um unnötige Verzögerungen, Unterbrechungen an der Grenze oder erschwerte Lieferungen zu vermeiden, hilft Ihnen Ihre einfache Brexit-Lösung, die Komplexität der Zollabfertigung zu reduzieren.

Durch die frühzeitige Automatisierung von Export- und Importzollverfahren erleichtern wir Ihnen die Datenerfassung. So sind Ihre Zollangelegenheiten für die Abfertigung an der EU- und UK-Grenze vorbereitet, während Ihre Sendungen bereits auf dem Weg sind.

Einfach und unkompliziert, damit Sie sich auf Ihr Geschäft fokussieren können

Wie funktioniert es? Indem Sie Exportdaten des Exporteurs digital verarbeiten, Importdaten des Importeurs sammeln und zu einer Export- und Importerklärung zusammenführen, erfüllen Sie sowohl die EU- als auch die UK-Anforderungen. Ihre easy Brexit-Lösung kümmert sich auch um zusätzliche Anforderungen, wie zum Beispiel die Sicherheitshinweise, die für jede Sendung benötigt werden.

Zolldienstbarkeiten in der EU und im Vereinigten Königreich nach dem Brexit

Auch mit dem Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich unterliegen alle Warenbewegungen zwischen beiden Blöcken Zollverfahren.

Um die Zollformalitäten zu vereinfachen, hat die britische Regierung einen "Stufenansatz" für Einfuhren in das Vereinigte Königreich eingeführt. Auf dieser Grundlage haben britische Importeure die Möglichkeit, nicht kontrollierte Waren im sogenannten vereinfachten Zollfrachtverfahren (GASP) zu erfassen, wodurch die Notwendigkeit einer vollständigen Grenzanmeldung bis zum 31. Dezember 2021.

Was sind die kommenden Änderungen?

Ab 1. Januar 2022

  • Einfuhrzollanmeldungen für alle Waren erforderlich und aufgeschobene Abfertigungen nicht mehr möglich

  • Zollkontrollen bei Einfuhren aus der EU

  • Goods Vehicle Movement Service (GVMS) obligatorisch für Einfuhren in das Vereinigte Königreich

  • Voranmeldung für Produkte tierischen Ursprungs (POAO) und Dokumentenprüfungen des britischen IPAFFS-Systems

Um das Risiko von Verzögerungen bei Versandverfahren zu vermeiden und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand zu reduzieren, bieten wir bei Kühne+Nagel den Service der UK-Vollzollanmeldung im Voraus. Das bedeutet, dass die Fracht bereits vor der Ankunft im europäischen Abgangshafen vom britischen Zoll abgefertigt wird.

Ab 1. Juli 2022

  • Sicherheitserklärungen (ENS) für alle britischen Einfuhren erforderlich

  • Ausfuhrgesundheitszeugnis für POAO . erforderlich

  • Voranmeldung für Hygiene- und Pflanzenschutzprodukte im britischen IPAFFS-System

  • Physische Kontrollen an den Grenzkontrollstellen für Tiere und POAO sowie Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse

Darüber hinaus können Händler weiterhin den Mechanismus der aufgeschobenen Mehrwertsteuer nutzen, bei dem die Einfuhrumsatzsteuer nur abgerechnet, aber bei der Einreise in das Vereinigte Königreich nicht entrichtet werden muss.

Wenn Waren den Ursprungsregeln (RoO) entsprechen, gelten Nullzölle und Kontingente sowohl für EU- als auch für UK-Einträge. Der Importeur ist verpflichtet, den präferenziellen Ursprung mit einer „Ursprungserklärung“ des Exporteurs nachzuweisen, alternativ mit Aufzeichnungen, die die Kriterien der „Kenntnisse des Importeurs“ erfüllen.


Wir verwalten Ihre Sendungen in beide Richtungen. Folgendes benötigen wir für Ihre Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen:

Für EU-Exporteure und -Importeure:
Vollmacht zur Bevollmächtigung von Kühne+Nagel als direkter Vertreter beim Ausfüllen und Einreichen von Zollanmeldungen. Nur einmal auszufüllen. Bitte kontaktieren Sie Ihr europäisches Kühne+Nagel-Büro für weitere Anweisungen.

Für britische Exporteure:
Vollmacht zur Bevollmächtigung von Kühne+Nagel als direkter Vertreter beim Ausfüllen und Einreichen von Zollanmeldungen. Nur einmal auszufüllen. Erfahren Sie hier mehr.

Für britische Importeure:
Letter of Authorization, um Kühne+Nagel zu ermächtigen, als direkter Vertreter beim Ausfüllen von britischen Einfuhrzollanmeldungen zu fungieren und Sendungsdaten an das britische HMRC-Zollsystem zu übermitteln. Diese Ermächtigung gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten. Ohne diese müssen wir für jede einzelne Sendung eine Genehmigung einholen, was zu möglichen Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen kann. Klicken Sie hier, um die Vorlage herunterzuladen und senden Sie uns die signierte Datei per E-Mail.

Die Economic Operators Registration and Identification (EORI)-Nummer ist Voraussetzung für die Zollabfertigung von Waren in der EU und im Vereinigten Königreich.

Angabe von Geschäftsbedingungen, Wert, Menge und Beschreibung der Ware. Zoll und Mehrwertsteuer werden nach Warenwert und Währung berechnet.

Harmonisierter Klassifizierungscode der Waren.

Kurze Beschreibung der Ware in Landessprache, einschließlich Brutto-/Nettogewicht und Anzahl/Art der Verpackung.

Warenwert und Währung zur Berechnung der Zölle und Mehrwertsteuer.

Vereinbarte Lieferbedingungen mit Ihren Geschäftspartnern, wie sie neben der Transportorganisation für die Organisation der Zollabfertigung und der damit verbundenen Kosten verantwortlich sind.

Ab dem 1. Januar 2022 sind vollständige UK-Einfuhranmeldungen erforderlich. Für dieses Verfahren muss die UK Entry Number (ENO) vor der EU-Ausreise vorliegen. Eine Ausnahme wird gewährt, wenn der britische Importeur über eine eigene GASP-Genehmigung verfügt.*

*Basierend auf dem Border Operation Model (BOM) der britischen Regierung

Bis zu einem Warenwert von 6.000 EUR: Vorzugserklärung auf der Handelsrechnung wird akzeptiert. Ab 6.000 Euro: Exporteure müssen den Status des registrierten Exporteurs (REX) beantragen.